Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen

Unter einer zentral-auditiven Wahrnehmungsstörung versteht man eine Beeinträchtigung der Fähigkeit, Gehörtes adäquat zu verarbeiten, obwohl das Kind über ein normales Gehör verfügt.
Betroffene Bereiche:
    - räumliche Wahrnehmung auditiver Reize (woher kommt das Geräusch/die Stimme ?)
    - Speicherung (welche Geräusche/Laute/Wörter werden gehört ?)
    - Sequenzierung (in welcher Reihenfolge wird gehört)
    - Kategorisierung (was für ein Geräusch/Laut wird gehört?)
Die auditive Wahrnehmung ist Basis für die sogenannte phonologische Bewusstheit, bei der es ausschließlich um die Verarbeitung sprachlichen Materials geht. Eine Störung der zentral-auditiven Wahrnehmung kann bereits im Vorschulalter auftreten und behandelt werden. Oft tritt diese Störung kombiniert mit einer Sprachentwicklungsstörung auf.
Eine Störung der zentral-auditiven Wahrnehmung ist eine definierte Teilleistungsstörung.

THERAPIE


Eine zentral-auditive Wahrnehmungsstörung ist als Teilleistungsstörung im Rahmen der Heilmittelrichtlinien therapiewürdig. Die Kosten der Behandlung trägt die Krankenkasse.
Für die Logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung vom Arzt (Kinderarzt oder HNO-Arzt). Unter der Telefonnummer 0241/47585299 kann dann ein Termin für eine Befunderhebung  bzw. Therapie vereinbart werden. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt.  Die Therapie findet im Allgemeinen 1-2mal pro Woche in unserer Praxis statt und dauert entsprechend der Verordnung 30/45 oder 60 Minuten. Kinder sind von Zuzahlungen befreit.
Termine für Beratungsgespräche können Sie unter o.g. Telefonnummer vereinbaren.